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Zuverdienstmöglichkeiten

12.04.2020

Arbeitskräftebedarf in vielen Bereichen - Chancen auf Zuverdienste!

Neue Regelungen zum Zuverdienst für freigestellte Arbeitnehmer und Empfänger von Kurzarbeitergeld

Viele Menschen können aktuell wegen Quarantäne, Kinderbetreuung, Pflege von Angehörigen, Erkrankung oder wegen ähnlicher Gründe ihrer Arbeit nicht nachgehen. Zusätzlich können Berufspendler aus anderen Ländern wegen der Schließung der Grenzen ihren Arbeitsort in Deutschland nicht mehr erreichen.

Unverzichtbar in der aktuellen Krise ist, die Menschen mit Lebensmitteln und anderen Artikeln des täglichen Bedarfs in Deutschland zu versorgen. Insbesondere Betriebe im Lebensmittelhandel und der Landwirtschaft benötigen dringend Arbeitskräfte.

Wenn auch Sie beispielsweise von Kurzarbeit betroffen sind oder aus anderen Gründen die Möglichkeit haben, durch einen Zuverdienst Ihr Einkommen zu erhöhen, nutzen Sie die Chance und werden auch Sie Teil der Helfergemeinschaft unseres Landes!

Dazu hat der Gesetzgeber unter anderem folgende gesetzliche Sonderregelung vom 01.04.2020 bis 31.10.2020 geschaffen:

Wer während der Kurzarbeit eine Beschäftigung in einem systemrelevanten Bereich aufnimmt, muss sich das dabei verdiente Entgelt nicht auf das Kurzarbeitergeld anrechnen lassen. Für die Anrechnungsfreiheit darf das Gesamteinkommen aus noch gezahltem Arbeitseinkommen und dem Kurzarbeitergeld sowie dem Hinzuverdienst das normale Nettoeinkommen nicht übersteigen.

Diese gelockerten Hinzuverdienstregelungen helfen Ihnen im Kurzarbeitergeldbezug, finanzielle Einbußen auszugleichen. Die Nebentätigkeit ist zudem versicherungsfrei zur Arbeitslosenversicherung.

Ob eine Branche bzw. ein Beruf systemrelevant ist, legt die sogenannte Verordnung zur Bestimmung Kritischer Infrastrukturen nach dem BSI- (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) Gesetz fest.

Systemrelevante Branchen oder Berufe sind zum Beispiel:

·         Lebensmittelherstellung, auch Landwirtschaft

·         Lebensmittelhandel – zum Beispiel Verkauf oder Auffüllen von Regalen

·         Lieferdienste zur Verteilung von Lebensmitteln

·         Güterverkehr zum Beispiel für die Verteilung von Lebensmitteln an den Groß- und Einzelhandel

·         medizinische Versorgung, ambulant und stationär, auch Krankentransporte

·         Versorgung von Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen mit Lebensmitteln, Verbrauchsmaterialen

·         Versorgung mit unmittelbar lebenserhaltenden Medizinprodukten und Geräten

·         Versorgung mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln

·         Labordiagnostik

·         Apotheken

 

 

Wenn auch Sie diese Möglichkeit für sich nutzen können und gleichzeitig einen wichtigen Beitrag für unsere Gemeinschaft leisten wollen, wenden Sie sich beispielsweise telefonisch an Ihre Agentur für Arbeit:

Telefon: 03334/37 2002 (regionale Sonderrufnummer ab 18.03.2020)

Alternativ:

Tel: +49 3334 37 1001

Tel: 0800 4 5555-00 (Arbeitnehmer)

Tel: 0800 4 5555-20 (Arbeitgeber)

Telefonsprechzeiten:
Montag - Freitag: 8:00-18:00 Uhr

 

Gern können Sie auch folgendes Helfer-Portal nutzen: https://www.daslandhilft.de/

Alternativ finden Sie Stellenangebote in der Jobbörse der Agentur für Arbeit, online unter:

https://jobboerse.arbeitsagentur.de und vielen weiteren Internetportalen.

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