Öffentliches Interessenbekundungsverfahren
03.02.2020
Öffentliches Interessenbekundungsverfahren zum
Bebauungsplan „Altersgerechtes Wohnen am Birkenweg“ der Gemeinde Rüdnitz
Das Baugebiet ist etwa 0,7 ha groß und befindet sich in zentraler Ortslage der Gemeinde Rüdnitz. Der Geltungsbereich umfasst einen Teil des Flurstücks 217/2 sowie eine Teilfläche des Flurstücks 217/3 (Birkenweg), der Flur 2, Gemarkung Rüdnitz. Die genannten Flurstücke befinden sich im Eigentum der Gemeinde Rüdnitz.
Die öffentliche Bekanntmachung des Interessenbekundungsverfahrens erfolgte im Amtsblatt 1/2020 des Amtes Biesenthal-Barnim.
Der Lagebereich ergibt sich aus der anliegenden Planzeichnung.
Beschreibung
Das Ziel der Gemeinde ist es, in dem allgemein entwickelten Wohngebiet gemäß § 4 BauNVO altersgerechtes Wohnen zu fördern. Die planungsrechtlichen Voraussetzungen schafft der Bebauungsplan „Altersgerechtes Wohnen am Birkenweg“ mit der Inkraftsetzung im März 2019 (https://www.geoportal-biesenthal-barnim.de/docs/bies_bp80/Begruendung.pdf), wobei eine planungsrechtlich verbindliche Festsetzung im Sinne eines Seniorenheimes oder einer Seniorenpflegeeinrichtung nicht vorgesehen ist. Parallel soll der Bebauungsplan „Sechsrutenstücke“ (https://www.geoportal-biesenthal-barnim.de/docs/bies_bp82/Satzungsfassung.pdf) entwickelt werden.
Nähere Informationen dazu, sind im Geoportal zu finden.
Die Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes eröffnet die Möglichkeit eine ortsübliche Wohnbebauung im Sinne des Ortsentwicklungskonzeptes von September 2018 (https://www.ruednitz.de/uploads/ortsentwicklungskonzept-ruednitz-20180925.pdf) für ein selbstbestimmtes und barrierefreies Wohnen, insbesondere für Senioren, zu realisieren.
Ein weiteres Planungsziel ist die Festsetzung einer Teilfläche als öffentliche Parkanlage, um die bereits ausgeübte Nutzung als Naherholungsfläche für die Bürger langfristig zu sichern. Die übrigen Festsetzungen des Bebauungsplans sind bei der Projektierung einzuhalten.
Die Flächen sollen dem Vorhabenträger im Rahmen eines Erbbaurechtsvertrages zu einem wertgesicherten Erbbauzins von mindestens 26.500 € p.a. bei Vertragsbeginn zur Verfügung gestellt werden.
Inhalte und Anforderungen an das Interessenbekundungsverfahren
Im Rahmen des Verfahrens gibt die Gemeinde Rüdnitz den Teilnehmern die Gelegenheit, sich mit einem schlüssigen und nachhaltigen Konzept zum „Altersgerechten Wohnen“ zu bewerben. Dabei sind folgende Unterlagen einzureichen:
- Vorstellung des Vorhabenträgers (Gesellschaftsform etc.)
- Beschreibung des Nutzungskonzeptes (u.a. Nutzung als Eigentums- und/oder Mietwohnungen; ggf. Mietzins-Range)
- Beschreibung der Bauskizze (Baufeld gemäß Bebauungsplan beachten)
- Leistungsübersicht (geschätzte Baukosten)
- Überschlägiger Zeitplan für die Umsetzung
- Referenzen zu bereits realisierten, gleichartigen Bauvorhaben
- Angaben zur Finanzierung, Wirtschaftlichkeit, konkret beziffertes Angebot zum Erbbauzins
Rahmenbedingungen für die Teilnahme
Das Interessenbekundungsverfahren wird als nicht förmliches Verfahren durchgeführt. Dabei sind die Festsetzungen des Bebauungsplans bei der Realisierung der Konzepte zwingend einzuhalten. Die im Rahmen des Verfahrens ausgetauschten Unterlagen sowie mündliche Abstimmungen dienen ausschließlich der erfolgreichen Durchführung dieses Verfahrens. Es besteht ausdrücklich kein Anspruch auf eine anschließende vertragliche Bindung mit einem Vorhabenträger. Eine Erstattung der Kosten, die den Teilnehmern entstehen oder Vergütungen sind ausgeschlossen. Die Gemeinde Rüdnitz behält sich das Recht vor, das Verfahren jederzeit ohne Angabe von Gründen ohne Ergebnis zu beenden.
Das Baugebiet ist jederzeit frei zugänglich und kann besichtigt werden.
Abgabefrist
Die Einreichung der Unterlagen hat in schriftlicher Form bis einschließlich 02.03.2020 (Poststempel) an die nachfolgende Adresse zu erfolgen:
Amt Biesenthal-Barnim
z. Hd. Frau Döber, Fachbereichsleiterin Bürgerservice
in einem verschlossenen Kuvert mit der Aufschrift
– Interessenbekundungsverfahren zum Bebauungsplan „Altersgerechtes Wohnen am Birkenweg“
Gemeinde Rüdnitz - „NICHT ÖFFNEN!“ –
Berliner Str.1, 16359 Biesenthal
E-Mail: doeber@amt-biesenthal-barnim.de
Jedes Gebot wird in einfacher Ausfertigung in Papierform und zusätzlich nach Ablauf der Abgabefrist per E-Mail (bis max. 10 MB, im PDF-Format) benötigt. Bei dieser Anzeige handelt es sich um eine Aufforderung zur Abgabe von Nutzungskonzepten und Erbbauzinsangeboten. Die Erbbauzinsangebote sind konkret zu beziffern. Nicht konkret bezifferte Angebote zum Erbbauzins, die mit Einschränkungen und/oder Vorbehalten abgegeben wurden, werden nicht berücksichtigt.
Auswertung
Durch ein Gremium aus Gemeindevertretern erfolgt die Auswertung der eingereichten Konzepte, die sodann als wichtige Grundlage für die erforderlichen politischen Entscheidungen genutzt werden. Transparenz, Gleichbehandlung und Unparteilichkeit der Auswertung sind gewährleistet. Folgende Kriterien werden zur Beurteilung der Gebote schwerpunktmäßig herangezogen:
- Nutzungskonzept und Präsentation
- Finanzierungskonzept
- Mehrwert für die Gemeinde
- Langfristigkeit/Nachhaltigkeit
- Angebot zum Erbbauzins
- Referenzobjekte
Nach Ablauf der Abgabefrist und einer Vorauswahl der Gemeinde wird den Bewerbern ein Termin zur Vorstellung ihrer Nutzungskonzepte vor der Gemeindevertretung Rüdnitz bekannt gegeben. Die Interessenten erklären, dass sie geistige Urheber des eingereichten Konzeptes und Projektunterlagen sind und im Erfolgsfall die weitere Vorbereitung und Durchführung des Vorhabens zu den darin getroffenen Aussagen annehmen.
Die Auswertung der fristgerecht eingegangenen Konzepte und Projektunterlagen erfolgt durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Rüdnitz in Abstimmung mit dem Amt Biesenthal-Barnim.
Die Gemeinde Rüdnitz behält sich vor, das Verfahren jederzeit einzustellen, ohne dass hierdurch Ansprüche potentieller Interessenten geltend gemacht werden können. Die Kosten zur Teilnahme am Interessenbekundungsverfahren werden nicht erstattet.