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B-Plan Kinder-Campus im Vorentwurf gebilligt

20.08.2020

Die Gemeindevertretung von Rüdnitz hat am 13.08.2020 in öffentlicher Sitzung den Vorentwurf zum Bebauungsplan „Kinder-Campus Rüdnitz“ gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen und die frühzeitige Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Die Gemeinde Rüdnitz beabsichtigt auf gemeindeeigenen Flächen südlich der Bahnhofstraße die Schaffung rechtsverbindlicher und planungsrechtlicher Voraussetzungen zur Entwicklung einer Gemeinbedarfsfläche mit den Zweckbestimmungen „Schule“ (Filialschule/ Grundschule), „sozialen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen“ (Kita/ Hort), „kulturellen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen“ und von „sportlichen Zwecken dienenden Gebäuden und Einrichtungen“ gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 5 BauGB. Darüber hinaus sollen der vorhandene öffentliche Spielplatz und der Festplatz von Rüdnitz planungsrechtlich gesichert werden. Der Bebauungsplan wird im Normalverfahren gemäß § 2 ff BauGB mit Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt.

Das circa 2,6 ha große Plangebiet liegt in der südlichen Ortslage der Gemeinde Rüdnitz, unmittelbar südlich der Bahnhofstraße und östlich der letzten Bebauung auf der Südseite des Straßenverlaufes (Hausnummer 8a). Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 314, 315 der Flur 6 in der Gemarkung Rüdnitz.

Der hier vorliegende Vorentwurf vom August 2020, bestehend aus der Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen, der Begründung mit Umweltbericht liegen in der Zeit vom 07.09.2020 bis zum 18.09.2020 während der Dienstzeiten in der Bauverwaltung des Amtes Biesenthal, Haus 2, Plottkeallee 5 in 16359 Biesenthal öffentlich aus.

Am 03.09.2020 um 19.00 Uhr findet eine Bürgerversammlung in der Begegnungsstätte der Gemeinde Rüdnitz, Bahnhofstr. 21 in 16321 Rüdnitz statt. Bitte beachten Sie bei der Teilnahme, dass für öffentliche Veranstaltungen im Rahmen der Schutzmaßnahmen vor CORONA-Viren weiterhin eine Reihe von Einschränkungen bestehen. Möglicherweise muss die Zahl der Teilnehmer begrenzt werden. Daher können wir leider nicht allen Einwohnern ein Teilnahmerecht garantieren.

Der Vorentwurf zum Bebauungsplan ist zusammen mit dem Vorentwurf zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes auch auf der Homepage des Amtes Biesenthal-Barnim hinterlegt (www.amt-biesenthal-barnim.de). Zusätzlich finden Sie beide Dokumente auch hier .

Einwendungen oder Hinweise können während der Einwohnerversammlung mündlich zu Protokoll gegeben werden oder schriftlich während der Dauer der Auslegung an das Amt Biesenthal-Barnim, SB Bauverwaltung, Plottkeallee 5, 16359 Biesenthal gerichtet werden.

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